Grundsätzlich gibt es wohl keinen selbständigen Unternehmer und auch
keinen Angehörigen der sogenannten Freien Berufe, die sich noch nicht
über zu hohe Steuersätze beschwert hätten – und das zu Recht. Immerhin
kann man in Deutschland zwischen einem Dritten und 50 Prozent seines
Einkommens durchaus wieder an den Staat zurück zahlen, wenn man sein
eigenes Glück nicht am Schopf zu packen weiß. Wichtig ist deshalb
durchaus auch die Überlegung, wo man sein Unternehmen gründet und ob es
nicht doch sinnvollere Alternativen zum deutschen Firmensitz gibt, mehr dazu finden Sie auch in unserem Ratgeber den wir extra für Sie eingerichtet haben. Dabei
ist hier aber nicht der faktische Sitz des Unternehmens von Bedeutung
sondern sein Steuersitz, wo durchaus ein Unterschied bestehen kann.
Dabei kann die Anschrift des Unternehmens eine deutsche Adresse sein,
während die Firma über die Adresse eines Rechtsanwalts oder
Steuerberaters dann im Zielland versteuert wird. Hier ist die Adresse
des Steuersitzes also abweichend von der des Tätigkeitsgebietes, wobei
es entsprechende Abkommen innerhalb der EG-Staaten und Drittstaaten –
also der Schweiz – gibt.
Firmensitz im Ausland hilft Steuern sparen
Wer seinen Firmensitz im Ausland meldet bzw. seinen Steuersitz dort
unterhält kann sehr viel Geld sparen, so dass die Ersparnis höher liegt
als die Kosten. Hier sollte man sich auch nichts auf den Ruf deutscher
Produkte oder eines deutschen Standortes einbilden, denn die Zeiten, in
denen Deutschland im Ruf qualitativ hochwertiger Produkte stand und man
als Unternehmer damit bei potenziellen Kunden Punkte sammeln konnte sind
vorbei. Immerhin werden Geschäfte nicht selten über einen Imagevorteil
oder einen Kostenvorteil abgewickelt, so dass man mit Deutschland als
Wirtschaftsstandort auf das falsche Pferd setzt.
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